Mittwoch, 27. Februar 2013

Prolog: Der 22. April 2013, 12.00 Uhr, ein wichtiger Termin für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill. (#Spengemann-Prozess)

Das Kammergericht Berlin kündigte am Montag dieser Woche - zunächst mündlich - ein Urteil im Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ an, welches die weitere berufliche Entwicklung von SPIEGEL-Redakteur Markus Grill maßgeblich beeinflussen kann. Meiner Meinung nach vollkommen unabhängig davon, ob eine Revision zugelassen wird oder nicht. Damit nähert sich ein fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit, in dem sich der freie Journalist Jobst Spengemann gegen aus seiner  Sicht „verleumderische Behauptungen sowie falsche Verdächtigungen“ des Berichts „Mal PR-Agent, mal Reporter“ der SPIEGEL-Redakteure Markus Grill und Martin U. Müller juristisch zur Wehr gesetzt hat, seinem Ende entgegen. Ich vermute, dass es für die ganz zum Schluss unterliegende Seite nicht irgendein Prozess, sondern ein Fiasko mit Schockwellen werden wird.
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Rechtsstreit Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & co. KG u.a.

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Lektüre zur Vorbereitung
Dieses Blog beginnt seine „reguläre“ Arbeit, sobald die Urteilsbegründung des „Grill-Spengemann-Prozesses“ vorliegt, d.h. nach dem 22.04.2013. Bis dahin veröffentliche ich noch einige Kommentare und Analysen, die jedoch nur einen einführenden Charakter haben. Wer sich vorab schon einmal einlesen will, der findet im Internet drei nützliche Quellen:


1. „Mal PR-Agent, mal Reporter, Markus Grill, Martin U. Müller, SPIEGEL ONLINE

Eine Besonderheit des bei SPIEGEL ONLINE zur Verfügung gestellten Artikels ist, dass er schon mehrfach verändert wurde, ohne dass Leser über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden, die Änderungen sichtbar gemacht weden und ohne dass Leser darüber informiert werden, dass dieser Artikel Gegenstand eines Rechtsstreits ist.

2. „File:Landgericht Berlin 27 O 133-11 vom 17.03.2011.pdf“

Dieser Link führt Sie über Google zu einer Kopie der Ur-Version des SPIEGEL-Artikels, zu finden in einer bei www.commons.wikimedia.org bereitgestellten Datei. Scrollen Sie in diesem PDF-Dokument, es handelt sich um ein Urteil aus dem Rechtsstreit, einfach bis zur Kopie der juristisch beanstandeten Ur-Version des SPIEGEL-Artikels. Vergleichen Sie nun die aktuelle Version bei SPIEGEL ONLINE mit der ursprünglich im Magazin SPIEGEL veröffentlichten Version.

3. „Einfach mal googeln, Wie ein schlampig recherchierter SPIEGEL-Artikel einen freien Journalisten diffamiert“, Sebastian Esser, 11.02.2011, www.sebastian-esser.de

Sebastian Esser (V.i.S.d.P.) wurde für diesen Beitrag von der SPIEGEL-Seite scharf kritisiert. Es habe sich entgegen Essers Darstellung tatsächlich um vier Emails und nicht nur um eine Email von Jobst Spengemann an Adel Massaad gehandelt. Spengemann habe Grill darüber hinaus einen selbst verfassten Artikel über das IQWiG zugeschickt, der angeblich „voller Fehler war“ und mit dem Prof. Sawicki „diskreditiert werden sollte“. Dies sind nur einige der Kritikpunkte. Ich werde auf die behaupteten, soviel ich weiß jedoch nie öffentlich belegten und dokumentierten Argumente - konkret: auf den Spengemann-Artikel über das IQWiG - später noch ausführlich eingehen. So viel vorweg:

Meines Wissens hatte Sebastian Esser einen sehr guten Riecher. Der von ihm aufgedeckte Widerspruch - der später auch Gegenstand der gerichtlichen Prüfung wurde - ist meiner Meinung nach von zentraler Bedeutung, weil er schon im Februar 2011 wichtige Rückschlüsse auf den Ausgang des Rechtsstreits im April 2013 ermöglicht hätte.

Nachtrag vom 07.05.2013:
Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill. 


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Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Stock. Über Wiki-Watch, Markus Grill und gewagte Verdachtsberichterstattung - (Teil 1)
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(Für Insider: Teil 2 dieses Interviews ist schon seit Ende Dezember 2012 fertig, muss jedoch noch juristisch geprüft werden. Die beauftragte Anwältin und Medienexpertin ist so mit Arbeiten höherer Dringlichkeit überlastet, dass der genaue Publikationstermin nach wie vor offen ist. Es eilt ja auch nicht ...)
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