Samstag, 2. März 2013

Frontal21: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill

Kleine Ursache, große Wirkung: Zwei Unternehmer versuchen, einen sie belastenden Kronzeugen unschädlich zu machen. Die Frontal21-Autoren Christian Esser und Jobst Spengemann dokumentieren das mit versteckter Kamera. Ein Pharma-Händler wird unmittelbar nach der Sendung verhaftet (siehe folgende ZDF-Pressemitteilung). SPIEGEL-Redakteur Markus Grill nimmt den Frontal21-Beitrag zum Anlass für einen Bericht über den ZDF-Autor Jobst Spengemann und begeht dabei möglicherweise den Fehler seines Lebens. Er behauptet allen Ernstes: „... inzwischen gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Autors, Jobst Spengemann. Denn der ... hat früher selbst ähnliche Kampagnen gegen Pharmakritiker mit geplant.“ (Der SPIEGEL 6/2011, siehe Seite 3 des über diesen Link erreichbaren Dokuments). [weiter ...]
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Abbildung: Abspann eines Frontal21-Beitrags von Christian Esser und Jobst Spengemann.


Es geht um Grills berufliche Zukunft
Diese massiv rufschädigende Behauptung hat einer Prüfung im Rahmen eines fast zweijährigen Rechtsstreits bisher nicht standgehalten. Verkündet das Kammergericht Berlin nun am 22. April 2013 um 12:00 Uhr ein Urteil zu Ungunsten der SPIEGEL-Seite, wie in der Verhandlung am 25.02.2013 bereits angedeutet, so ist mit einer Schadensersatzklage zu rechnen und so könnten Grills Tage als SPIEGEL-Redakteur und 2. Vorsitzender des Netzwerks Recherche e.V. gezählt sein. Zur Möglichkeit, auch dieses Urteil noch über eine Revision vor dem Bundesgerichtshof anzufechten, sagte der Vorsitzende sinngemäß: Dann können Sie ja eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

Nachtrag vom 26.05.2013:

1. CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog. 

Nachtrag vom 16.05.2013:

2. Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

3. Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.
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Link zum Thema:
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Prolog: Der 22. April 2013, 12.00 Uhr, ein wichtiger Termin für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill. (#Spengemann-Prozess) 

„Ethische Standards“ bei SPIEGEL ONLINE
Erstaunlich finde ich, dass SPIEGEL ONLINE die jetzige Version von „Mal PR-Agent, mal Reporter“ schon mehrfach geändert hat, ohne Leser über diesen Sachverhalt zu informieren und ohne Leser darüber aufzuklären, dass der Artikel Gegenstand eines Rechtsstreits ist. Dieses Verhalten spricht meiner Meinung nach Bände über die bei SPIEGEL ONLINE vorherrschenden ethischen Standards.


Wie sagte doch Mathias Müller von Blumencron in seiner Laudatio für Gabor Steingart, den Gewinner des Horizont Awards 2013:

„Der Kampf um die Aufmerksamkeit des Lesers ist viel härter geworden. Das haben sie nicht nur beim Handelsblatt erkannt. Und nur die Kreativsten, die Emsigsten, die Glaubwürdigsten und die Relevantesten, denen wird es gelingen, neue Leser hinzuzugewinnen …“

Unbeantwortete Fragen:

Nachtrag vom 06.05.2013: Sieben brisante Fragen, die ethische und journalistische Aspekte betreffen, und von Markus Grill im Rahmen einer Anfrage nicht beantwortet wurden:

Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit im Fall Prof. Wolfgang Stock. Markus Grill weicht allen fünf Fragen aus (!) und gerät so in große Erklärungsnot. 


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