Montag, 22. April 2013

TICKER zum „Grill-Spengemann-Prozess“

"Grill-Spengemann-Prozess"
Foto: Kammergericht Berlin-Schöneberg, fotografiert von Dieter Brügmann am 10.9.2005. - Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

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21.11.2013 - BGH
4. Fristverlängerung: Prozessbeobachtern ist bei Fristverlängerung Nr. 3 am 25.10.2013 bereits aufgefallen, dass die Verlängerung nur bis zum 28.11.2013 relativ kurz ist, kürzer als der gesetzliche Anspruch. Deswegen wurde schon im Oktober erwaretet, dass Fristverlängerung Nr. 4 schon bald folgt. Dies war nun am 21.11.2013 der Fall. In einem Schreiben vom 21.11.2013 hat der Bundesgerichtshof in „Sachen Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a. gegen Spengemann ... die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§544 Abs. 2 Satz 2, 551 Abs. 2 Satz 6 Halbsatz 2 ZPO bis zum 20. Januar 2014 einschließlich verlängert.“

Damit ist klar, dass die SPIEGEL-Seite intensiv an dem Fall arbeiten und momentan wahrscheinlich die Urteile der Vorinstanzen analysiert. Nicht klar ist, ob zum Schluss dann auch tatsächlich eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht wird. Schließlich wurde der BGH-Anwalt von Jobst Spengemann am 10.06.2013 von der SPIEGEL-Seite schriftlich darum gebeten, noch keinen Anwalt für ein mögliches BGH-Verfahren zu beauftragen, weil „die Aussichten des Verfahrens“ (d.h. einer Nichtzulassungsbeschwerde) im Moment noch geprüft werden (siehe Abbildung unten in diesem Blogbeitrag ...).
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25.10.2013 - BGH
3. Fristverlängerung: Bei der Prüfung und Bearbeitung der Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite stellte sich heraus, dass das Kammergericht Berlin nicht alle beigezogenen Akten an den Bundesgerichtshof geschickt hat. Die Akten müssen daher nun vervollständigt werden, weshalb von Gesetzes wegen (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO) die Begründungsfriest erneut (bis zum 28.11.2013) verlängert werden musste. - Mehr Informationen ...
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20.09.2013 - BGH
2. Fristverlängerung: Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entspricht dem Antrag der SPIEGEL-BGH-Anwälte vom 19.09.2013 und verlängert die Frist zur Begründung der Revision-Nichtzulassungsbeschwerde am 20.09.2013 auf den 23.10.2013. Dies ist insofern kurios, weil die zweite Fristverlängerung nur mit Zustimmung der Spengemann-Seite möglich war. Die Spengemann-Seite hatte somit die Chance, das BGH-Verfahren vorzeitig platzen zu lassen - hat sie jedoch nicht genutzt. Siehe hierzu auch folgender Kommentar im Netzwerk Recherche Watchblog...
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13.06.2013 - BGH
1. Fristverlängerung: Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entspricht dem Antrag der SPIEGEL-BGH-Anwälte vom 10.06.2013 und verlängert die Frist zur Begründung der Revision-Nichtzulassungsbeschwerde am 13.06.2013 auf den 23.09.2013.
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10.06.2013 - BGH
SPIEGEL-BGH-Anwälte reichen eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ein und beantragen einer Verlängerung der Frist zur Begründung des Antrags auf den 23.09.2013.
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26.05.2013
Ein Anwalt von Jobst Spengemann prüft derzeit, inwieweit eine Behauptung, die Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog verbreitet hat, die Voraussetzungen der Verleumdung (§187 StGB) erfüllt. Der folgende Blogbeitrag informiert (am Rande) auch über die Chronologie des „Grill-Spengemann-Prozesses“ (Urteile, Aktenzeichen):

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Nachtrag vom 30.09.2013: Die Frist für die Erstattung einer Strafanzeige ist inzwischen abgelaufen. Eine Einhaltung der Frist war nicht möglich, weil ein rechtsgültiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.05.2013 das Fundament einer Strafanzeige gewesen wäre, die SPIEGEL-Seite jedoch die Rechtswirksamkeit des Urteils durch ihre am 10.06.2013 eingereichte Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde aufgehoben hat.
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21.05.2013
ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen "Spiegel"...
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20.05.2013 - Urteil KG Berlin
Download: Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.05.2013 (PDF) auf der ZDF-Homepage
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14.05.2013
Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt in einer Pressemitteilung Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an. - Link zur Pressemitteilung ... - Blogbeitrag ...
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06.05.2013 - Urteil KG Berlin
Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. - Mehr Informationen ...
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24.04.2013
Das Urteil im Rechtsstreit „Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ (kurz: „Grill-Spengemann-Prozess“) soll am 6. Mail 2013 um 12:00 Uhr im Saal 147 des Kammergerichts Berlin verkündet werden.

>>> Screenshot der Mitteilung des Kammergerichts Berlin, veröffentlicht am 22.04.2013 (durch das KG) bzw. am 24.04.2013 (hier im Blog).
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22.04.2013
Heute keine Urteilsverkündigung: „Der Verkündigungstermin wurde wegen Überlastung der Geschäftsstelle verschoben. Die Terminierung des neuen Verkündigungstermins muss jetzt abgewartet werden.“
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07.03.2013
Stellungnahme von Markus Grill zu Jobst Spengemann und zu diesem Blog: „Ein Watchblog als Pranger“ (SPIEGELblog)

Markus Grill schreibt: „Ich habe Spengemann im Jahr 2006 an der Seite von Adel Massaad kennen gelernt, beide wollten mich dazu bringen, einen meiner Meinung nach diskreditierenden Artikel über den damaligen Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu veröffentlichen und haben mich dabei mit falschen Informationen gefüttert.“

Kommentar: Diese von Markus Grill mit gutem Grund als Meinung (!) gekennzeichnete Aussage kollidiert möglicherweise mit dem, was das Kammergericht Berlin zu diesem Sachverhalt ermittelt hat, was es in seiner letzten Sitzung am 25.02.2013 (in Hinblick auf das zu erwartende Urteil) auch schon mündlich angedeutet hat und was Markus Grill meiner Meinung nach hätte wissen müssen. Für den Informationsaustausch über die letzte Sitzung des Kammergerichts standen JBB Rechtsanwälte (als Vertreter des SPIEGEL-Verlags) und Markus Grill schließlich ca. 14 Tage zur Verfügung.

Hintergrundinformation: „Gegendarstellung von Jobst Spengemann zur NDR-/ZAPP-Sendung vom 28.03.2012  (die einseitig und tendenziös nur die Sichtweise von Markus Grill wiedergab) und „Dokumentation über das auffällige und hinterfragungswürdige Verhältnis zwischen Markus Grill und dem früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki
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25.02.2013
Kammergericht Berlin: Letzte Sitzung im Rechtsstreit Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag u.a. („Grill-Spengemann-Prozess“). Das Urteil soll am 22.04.2013 um 12:00 Uhr verkündet werden.

Hintergrundinformation: „Prolog: Der 22. April 2013, 12.00 Uhr und „Jobst Spengemann: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen


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