Samstag, 13. April 2013

@ Steffen Eßbach: Gegendarstellung zur NDR-/ZAPP-Sendung vom 28.03.2012 und eine gute Gelegenheit, einen schweren Fehler von Filmautor Maik Gizinski zu korrigieren

Am 22. April 2013 um 12.00 Uhr ist es endlich so weit. An diesem Tag verkündet das Kammergericht Berlin sein Urteil im Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“(1). Dieser Prozess ist deshalb so spannend, weil er viele Aspekte auf einmal berührt und das Potenzial hat, die berufliche Zukunft von SPIEGEL-Redakteur Markus Grill zu beeinflussen. ZAPP-Redaktionsleiter Steffen Eßbach bietet der 22. April 2013 die Möglichkeit, einen schweren Fehler zu korrigieren, begangen in der NDR-Sendung vom 28.03.2012 zum Thema „Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord“(2) (3). Die Art und Weise, wie der freie Journalist Jobst Spengemann in einem Beitrag des Filmautors Maik Gizinski wahrheitswidrig als Verleumder von Journalisten dargestellt wurde, namentlich genannt und mit Bild gezeigt, im Kontext von Pädophilen-Attacken und Stasi-Vorwürfen, ohne vorab befragt worden zu sein, ist eine schwere ethische und journalistische Grenzverletzung. Wer einen solchen Fehler nicht kaschiert und stattdessen korrigiert, der zeigt Format.
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Klärungsbedarf: Jobst Spengemann fühlte sich vom NDR getäuscht und hintergangen. Warum? Lesen Sie hierzu den Blogbeitrag vom 15.03.2013 ... - Erfreulich: Der NDR hat den Originalfilm von Maik Gizinski inzwischen aus seinem Archiv entfernt.

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NDR hat den Film von Maik Gizinski inzwischen aus seinem Archiv entfernt
Ich hatte am 27.03.2013 berichtet, dass auf der NDR-Homepage zwei verschiedene Versionen eines am 28.03.2012 im Medienmagazin ZAPP gesendeten Films von Maik Gizinski über „verleumdete Journalisten“ existieren. Eine neue, umgeschnittene, gekürzte Variante, aus der die Markus Grill betreffende Passage weitgehend entfernt wurde und die alte, ursprünglich gesendete vollständige Version, in der Markus Grill eine „phantastische Geschichte“ erzählt.

Die Originalversion der ZAPP-Sendung vom 28.03.2013 wurde inzwischen aus dem Archiv der NDR-Homepage entfernt. Vielleicht geht Steffen Eßbach ja proaktiv und konstruktiv mit der ganzen Geschichte um. Das wäre wünschenswert und sehr erfreulich.

So einfach lässt sich die ZAPP-Sendung vom 28.03.2012 korrigieren:
Der von Filmautor Maik Gizinski begangene und von Steffen Eßbach als Redaktionsleiter der NDR-Sendung ZAPP verantwortete schwere Fehler lässt sich ganz einfach korrigieren und wiedergutmachen. Es benötigt nur eine Autorin/einen Autor, die/der ergebnisoffen recherchiert, zum ersten Mal auch Jobst Spengemann und seine Argumente anhört, die folgende Gegendarstellung von Jobst Spengemann zur Kenntnis nimmt und nach dem 22.04.2013 die Urteilsbegründung des Kammergerichtgs Berlin im Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ intensiv analysiert und auswertet. Daraus lässt sich ein neuer Filmbeitrag erstellen, der die Öffentlichkeit dann korrekt informiert.

Die folgende Gegendarstellung hat der Journalist und Frontal21-Autor Jobst Spengemann Ende März 2012 per E-Mail an den NDR-Intendanten Lutz Marmor gesandt. Das Originaldokument steht Ihnen auch als PDF-Download zur Verfügung. Weil zentrale Aussagen der Gegendarstellung von Jobst Spengemann im Rahmen eines fast zweijährigen und über mehrere Instanzen geführten Prozesses von Gerichten geprüft und bewertet wurden, haben Spengemanns Argumente dann ein besonderes Gewicht, wenn sie in der Urteilsbegründung des Kammergerichts Berlin bestätigt werden. In seiner letzten Sitzung am 25.02.2013 hatte das Kammergericht Berlin mündlich angedeutet, dass es die Position von Jobst Spengemann in allen Punkten (!) bestätigen will. 
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+ + + + + + + + Anfang Gegendarstellung + + + + + + + +

VON: Jobst Spengemann
AN: den NDR z.Hd. Herrn Lutz Marmor - persönlich – via Email
DATUM: 30. März 2012
BETREFF: NDR-Sendung ZAPP vom 28.3.2012 - Programmbeschwerde zur Vorlage und Behandlung im Fernsehausschuss des NDR-Rundfunkrates 

(Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um einen Textauszug, der ausschließlich den Inhalt der Gegendarstellung wiedergibt und nicht die gesamte E-Mail inkl. Anschreiben.)

Gegendarstellung 


Zapp-Bericht vom 28.3.2012, aus Transskript – 

„Grill hatte – damals noch für den Stern – einen Artikel über fragwürdige Medikamente veröffentlicht und nebenbei die perfiden PR-Methoden der Pharmabranche aufgedeckt.“ 

Diese Aussage ist falsch. Falsch ist, dass es in dem Artikel um „fragwürdige“ Medikamente ging. Richtig ist, dass die darin beschriebenen Insulinanaloga auch heute noch von 135 Krankenkassen in Deutschland erstattet werden und sie keinesfalls „fragwürdig“ sind.

(Anmerkung der Redaktion: siehe hierzu auch der Blogbeitrag über Markus Grill und Peter Sawicki.)

„Auch ihn, Jobst Spengemann, erlebt Grill als PR-Agenten, der Journalisten mit Informationen füttert, sie beeinflussen will.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass ich privat dem Kollegen Markus Grill eine Email weiterleitete, sowie den Entwurf eines Artikels auf Bitten seines Informanten. Falsch ist, dass Grill mich als PR-Agenten „erlebte“, da ich mit ihm klar definiert im Auftrag seines Informanten begegnete.

Falsch ist, dass ich Grill beeinflussen wollte. Richtig ist, dass Grill die übermittelten Informationen von seinem später von ihm in dem „stern“-Artikel deanonymisierten Informanten ebf. anforderte. * 


„Doch zuletzt hat Spengeman selbst einen Auftritt als Journalist.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass ich als Journalist und Autor einen Beitrag für das Magazin Frontal21, ZDF anfertigte und seit vielen Jahren für zahlreiche Auftraggeber als Journalist tätig bin.


„Über: Schockiernde PR-Methoden der Pharmaindustrie.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass der Frontal21-Bericht von der Entlarvung zweier Pharmahändler handelte, die mit ... nicht zugelassenen Krebsmedikamenten handelten und einen Zeugen sowie einen Polizeiermittler ... unglaubwürdig machen wollten. 

(Anmerkung der Redaktion: Die HTML-Version der Gegendarstellung wurde an zwei Stellen („...“) gekürzt, weil gegen einzelne Aussagen des erwähnten Frontal21-Berichts eine einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Geschäftszeichen: 7W30/11 und 324O38/112, Beschluss vom 01.03.2011) vorliegt, die vom ZDF nicht angefochten wurde. Wichtige Kernaussagen des Frontal21-Berichts wurden rechtlich allerdings nicht beanstandet.)

„Ein bemerkenswerter Seitenwechsel.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass ich seit 1986 ununterbrochen und ausschließlich als Journalist arbeite. 


„Über dieses „das Gleiche“ ist Grill vor dem Hamburger Landgericht gestolpert. Es sei missverständlich, und, es werde ein falscher Eindruck erweckt.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass Grill sowohl durch das Landgericht in Berlin in der 1. Instanz und durch das Kammergericht in Berlin in der 2. Instanz unter anderem untersagt wurde, weiter zu behaupten, ich machte einst „das Gleiche“, sowie weitere unwahre Behauptungen dazu zu verbreiten. (siehe anhängende Gerichtsurteile). 

Falsch ist, dass Grill über seine falschen Aussagen „gestolpert“ ist. Richtig ist, dass diese Aussagen ihm gerichtlich untersagt wurden


„Ein rechtskräftiges Urteil gibt es noch gar nicht gegen Grill und den Spiegel.“ 

Diese Aussage ist falsch. Beide Gerichtsurteile wurden Herrn Essbach am 16.2.2012 zugesandt (siehe Anlage). 


„Trotzdem verschickt Spengemann jüngst schon mal eine Pressemitteilung und verurteilt den Journalisten in einem mehrseitigen Dossier. Die „Methode Grill“ gerichtlich gestoppt – posaunt Spengemann.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass ich Herrn Grill nicht „verurteilt“ habe und auch keine „Dossiers“ verschickt habe. Ich habe lediglich am 16.2.2012 einigen Kollegen den Terminhinweis auf eine weitere Gerichtsverhandlung gegen Markus Grill nebst Anlagen zum Sachverhalt per Email übersandt. 


„Dieser Kern steht auch nach wie vor online. Gekürzt – vorerst – bis zu einem endgültigen Urteil.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass Herr Grill aufgrund der Urteile den Artikel mehrfach korrigieren musste, die erstrittenen Korrekturen aber nicht kenntlich machte. 

(Anmerkung der Redaktion: Wer den Text des SPIEGEL-Originalartikels von Markus Grill mit dem Text der heute bei SPIEGEL ONLINE veröffentlichten Version vergleichen will, der findet auf folgender Seite entsprechende Links.)


„Doch die öffentliche Kampagne zeigt inzwischen Wirkung.“ 

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass es zum Fall Grill keine öffentliche Kampagne gab, sondern nur einige Kollegen von mir über die Vorfälle an Hand der Kopien der Gerichtsurteile über einen weiteren, anstehenden Termin informiert wurden. 

+ + + + + + + + Ende Gegendarstellung + + + + + + + +

[Download der PDF-Version ...]
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Fazit:
Jobst Spengemanns Gegendarstellung ist m. E. in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich. Sie demonstriert nicht nur die schweren journalistischen und ethischen Grenzverletzungen des Originalfilms von Maik Gizinski. Bestätigt das Kammergericht Berlin - wie mündlich angedeutet - die Sichtweise von Jobst Spengemann, so zeigt die Gegendarstellung auch, mit welcher Chuzpe und Dreistigkeit Markus Grill „seine Version“ des Rechtsstreits mit Jobst Spengemann verbreitet hat.




Quellen:
(1) Prolog: Der 22. April 2013, 12.00 Uhr, ein wichtiger Termin für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill. (#Spengemann-Prozess), Claus Fritzsche, Faktencheck „Markus Grill“, 27.02.2013

(2) Kritische Fragen an Maik Gizinski, ZAPP (NDR), Markus Grill, Jobst Spengemann und Karin Dohr betreffend, Claus Fritzsche, Faktencheck „Markus Grill“, 15.03.2013

(3) Programmbeschwerde: Brief an Lutz Marmor zur NDR-Sendung ZAPP vom 28.03.2012. Über „verleumdete Journalisten“, Markus Grill und Frontal21-Autor Jobst Spengemann, Claus Fritzsche, Faktencheck „Markus Grill“, 27.03.2013

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