Montag, 6. Mai 2013

Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

Fiasko mit absehbaren Konsequenzen: Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. Nach Aussage eines Beobachters, der bei der heutigen Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“ anwesend war, hat die SPIEGEL-Seite den Prozess in den Streitpunkten „purer Zufall?“, „das Gleiche“ und „Kampagnen geplant“ verloren - exakt so, wie in der letzten Sitzung des Kammergerichts Berlin am 25. Februar 2013 mündlich angedeutet. Das Urteil ist strafbewehrt, d.h. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft angedroht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Abbildung: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill 


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Schadensersatzklage ist absehbar
Weil das Urteil rechtsgültig ist (Korrektur vom 21.11.2013: die Rechtskraft des Urteils wird derzeit noch durch ein BGH-Verfahren aufgehoben), weil Markus Grill wegen weiterer schwerer journalistischer und ethischer Grenzverletzungen (Prof. Wolfgang Stock, Lantus, Peter Sawicki) in der Kritik steht und weil Jobst Spengemann den SPIEGEL-Redakteur höchstwahrscheinlich auf Schadensersatz verklagen wird, dürfte Markus Grill ab sofort SPIEGEL-intern „angezählt“ sein.

Nachtrag vom 15.05.2013: Jobst Spengemann kündigt in einer Pressemitteilung an, Markus Grill „nun in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen.

Obwohl der SPIEGEL-Verlag auf dem Papier verloren hat, handelt es sich hier um einen Rechtsstreit, den zunächst nur Markus Grill persönlich und sonst niemand zu verantworten hat. Eine politische Mitverantwortung trägt wahrscheinlich Georg Mascolo, der Markus Grills „phantastische Geschichten“ zu wenig hinterfragte. Ob aus dem Funkenflug noch ein Flächenbrand wird, der dem SPIEGEL-Verlag und der Marke „SPIEGEL“ im Worst Case schaden könnte, das liegt nun in der Hand des derzeit aktiven Management-Teams oder von Wolfgang Büchner.

-> weitere Informationen, sobald das Urteil vorliegt


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