Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
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Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

SPIEGEL ONLINE: Wie aus dem „Handel mit vertraulichen Daten“ ein „Server-Fehler 404“ wurde. #VSA #Landgericht Berlin

Schlappe für SPIEGEL ONLINE: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“, berichtete SPIEGEL ONLINE Mitte August über die angeblich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen durch das Apothekenrechenzentrum VSA. Wer den Artikel heute über Google sucht, der landet zunächst im SPIEGEL ONLINE Forum und dann auf einer Seite mit der Überschrift: „Server-Fehler 404: Dokument nicht gefunden“. SPIEGEL ONLINE hat den gesamten Artikel aus dem Netz genommen. Der Informationsdienst „APOTHEKE ADHOC“ erläutert den Grund: „Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt“. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte sich zuvor schon beim Deutschen Presserat beschwert: „Aus Sicht des BAV hätte es die Fairness geboten, in der Überschrift nicht zu suggerieren, dass Apotheker Patientendaten verkauften – zumal der Autor dies gewusst habe, heißt es in der Beschwerde.“ Mehr Informationen ...
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Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt. Das Nachrichtenportal hatte Mitte August über die vermeintlich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen berichtet.
Verschollen im Netz: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/patienten-apotheken-verkaufen-vertrauliche-daten-a-917118.html

Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
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Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
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