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Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
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Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

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Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
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Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
Foto: © AMATHIEU - Fotolia.com

Samstag, 24. August 2013

Jagd im gleichen Revier: über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen

„Privatpatienten als Goldgrube: Eine Hand röntgt die andere“ lautet die Überschrift eines aktuellen SPIEGEL ONLINE-Beitrags von Markus Grill. Es geht um nicht erlaubte wirtschaftliche Vorteile, in deren Genuss manche Allgemeinmediziner kommen können, wenn sie Patienten an Fachärzte überweisen. Was Leser des SPON-Artikels nicht erfahren: Der Beitrag wirft meines Erachtens ein neues Licht auf Markus Grills Rechtsstreit mit dem Frontal 21-Autor Jobst Spengemann (siehe: -> ZDF-Meldung, -> Blogbeitrag) und führt zu einem delikaten „journalistischen Geschäftsmodell“, welches erhebliche Tücken haben kann: der Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitsbereich. Eine „journalistische Goldgrube“ ist hier nämlich alles das, was die Korruptionsermittler der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ans Tageslicht bringen. Das Problem: Wer als investigativer Journalist möglichst viel von diesem großen Informations-Kuchen abhaben will, der könnte seinem Anliegen massiv schaden, wenn er auch Missstände innerhalb gesetzlicher Krankenkassen thematisiert.
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Jagd im gleichen Revier: Über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen.
Foto: © missan - Fotolia.com

Freitag, 24. Mai 2013

Faktencheck: „#Frontal21 mal wieder unseriös“ - Markus Grill kommentiert ZDF-Meldung zu seiner Person bei Twitter

Markus Grill aktuell bei Twitter: „#Frontal21 mal wieder unseriös: Sie verschweigen dass Urteil nicht rechtskräftig ist, zudem Beschwerde beim BGH mögl. zdf.de/Frontal-21/Fro.... Wie sieht die Faktenlage aus? Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig - also voraussichtlich Mitte Juni. Der SPIEGEL-Verlag hat bisher nicht öffentlich verkündet, dass er sich beim BGH beschweren will. Markus Grill spricht daher auch nur von der Möglichkeit (!) einer Beschwerde. Selbst wenn der SPIEGEL-Verlag beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch das Kammergericht Berlin einreichen würde, so würde die Wirksamkeit des Urteils ab Juni nur dann aufgehoben werden, wenn der BGH dem SPIEGEL-Verlag Recht geben würde. Im Moment hat der SPIEGEL-Verlag jedoch noch nicht einmal verkündet, sich beim BGH überhaupt beschweren zu wollen, was ohne neue Argumente und nach drei Urteilen zulasten von Markus Grill und SPIEGEL-Verlag in Folge „möglicherweise auch nicht sehr erfolgversprechend ist. 
#Hätte, hätte, Fahrradkette - #Realitätsverlust
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Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ...

Dienstag, 21. Mai 2013

ZDF-Meldung: „Der SPIEGEL verlor den Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten.“

ZDF Frontal21 in eigener Sache: „Im Januar 2011 dokumentierten Frontal21-Reporter mit versteckter Kamera, wie zwei Pharmaunternehmer versuchten, einen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft mundtot zu machen. Der Zeuge, ein Pharmahändler, hatte ausgesagt, dass ...“
Link zur vollständigen ZDF-Meldung ...

ZDF Frontal21 in eigener Sache
Abbildung: ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen „Spiegel“ ...

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Link zum Thema:
ZDF-Download: Kopie des Urteils (PDF)

TICKER zum „Grill-Spengemann-Prozess“

Dienstag, 14. Mai 2013

Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.

Am 6. Mai hat das Kammergericht Berlin den Markus Grill betreffenden Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ entschieden. Rechtskraft erlangt das Urteil vier Wochen nach Zustellung, voraussichtlich Mitte Juni. In einer Pressemitteilung kündigte Jobst Spengemann nun an, Markus Grill „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen. Siehe Pressemitteilung: Gericht: “DER SPIEGEL”-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig. Sollte Markus Grill zu Schadenersatz verurteilt werden, bedingt durch das Urteil vom 6. Mai ist das nicht unwahrscheinlich, so ist nicht zu erwarten, dass der SPIEGEL-Verlag diese Kosten übernimmt. 

Von Grill, Markus und Müller, Martin U.
Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet.

Montag, 6. Mai 2013

Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

Fiasko mit absehbaren Konsequenzen: Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. Nach Aussage eines Beobachters, der bei der heutigen Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“ anwesend war, hat die SPIEGEL-Seite den Prozess in den Streitpunkten „purer Zufall?“, „das Gleiche“ und „Kampagnen geplant“ verloren - exakt so, wie in der letzten Sitzung des Kammergerichts Berlin am 25. Februar 2013 mündlich angedeutet. Das Urteil ist strafbewehrt, d.h. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft angedroht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Mittwoch, 24. April 2013

Die Urteilsverkündigung im Rechtsstreit „Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag u.a.“ ist jetzt am 06.05.2013 um 12:00 Uhr geplant

Im Rechtsstreit „Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ (kurz: „Grill-Spengemann-Prozess“) will das Kammergericht Berlin sein Urteil nun am 6. Mail 2013 um 12:00 Uhr im Saal 147 verkünden. >>> NEWSTICKER zum Prozess
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Kammergericht Berlin, Urteil im "Grill-Spengemann-Prozess", Verkündigung am 06.05.2013 um 12:00 Uhr
Abbildung: Vergrößern Sie das Dokument per Mausklick auf das Bild.

Samstag, 2. März 2013

Frontal21: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill

Kleine Ursache, große Wirkung: Zwei Unternehmer versuchen, einen sie belastenden Kronzeugen unschädlich zu machen. Die Frontal21-Autoren Christian Esser und Jobst Spengemann dokumentieren das mit versteckter Kamera. Ein Pharma-Händler wird unmittelbar nach der Sendung verhaftet (siehe folgende ZDF-Pressemitteilung). SPIEGEL-Redakteur Markus Grill nimmt den Frontal21-Beitrag zum Anlass für einen Bericht über den ZDF-Autor Jobst Spengemann und begeht dabei möglicherweise den Fehler seines Lebens. Er behauptet allen Ernstes: „... inzwischen gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Autors, Jobst Spengemann. Denn der ... hat früher selbst ähnliche Kampagnen gegen Pharmakritiker mit geplant.“ (Der SPIEGEL 6/2011, siehe Seite 3 des über diesen Link erreichbaren Dokuments). [weiter ...]
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Abbildung: Abspann eines Frontal21-Beitrags von Christian Esser und Jobst Spengemann.