Posts mit dem Label Jobst Spengemann werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Jobst Spengemann werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
x
Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

x

Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
x
Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
Foto: © AMATHIEU - Fotolia.com

Samstag, 24. August 2013

Jagd im gleichen Revier: über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen

„Privatpatienten als Goldgrube: Eine Hand röntgt die andere“ lautet die Überschrift eines aktuellen SPIEGEL ONLINE-Beitrags von Markus Grill. Es geht um nicht erlaubte wirtschaftliche Vorteile, in deren Genuss manche Allgemeinmediziner kommen können, wenn sie Patienten an Fachärzte überweisen. Was Leser des SPON-Artikels nicht erfahren: Der Beitrag wirft meines Erachtens ein neues Licht auf Markus Grills Rechtsstreit mit dem Frontal 21-Autor Jobst Spengemann (siehe: -> ZDF-Meldung, -> Blogbeitrag) und führt zu einem delikaten „journalistischen Geschäftsmodell“, welches erhebliche Tücken haben kann: der Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitsbereich. Eine „journalistische Goldgrube“ ist hier nämlich alles das, was die Korruptionsermittler der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ans Tageslicht bringen. Das Problem: Wer als investigativer Journalist möglichst viel von diesem großen Informations-Kuchen abhaben will, der könnte seinem Anliegen massiv schaden, wenn er auch Missstände innerhalb gesetzlicher Krankenkassen thematisiert.
x
Jagd im gleichen Revier: Über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen.
Foto: © missan - Fotolia.com

Samstag, 25. Mai 2013

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Am 06.05.2013 verlor er seinen Rechtsstreit mit dem Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten, Revision nicht zugelassen, wie das ZDF auf seiner Homepage berichtet. Derzeit bereitet ein auf Schadenersatzrecht spezialisierter Anwalt einen Antrag vor, um ihn „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen, sobald das Urteil des Kammergerichts Berlin vier Wochen nach Zustellung wirksam ist. Und nun droht dem SPIEGEL-Redakteur noch eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB), weil Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog  behauptete, Jobst Spengemann habe ihn 2006 angeblich mit „falschen Informationen gefüttert“, um den früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki zu diskreditieren. Dass diese Tatsachenbehauptung nicht wahr ist und Markus Grill das auch weiß, dafür gibt es Hinweise, die nochmals durch Markus Grills „Antworten auf eine zehnseitige Anfrage gestützt werden, die ich ihm am 17.05.2013 gesandt habe. Markus Grill war nicht bereit oder nicht in der Lage, seine Behauptung zu konkretisieren und argumentativ zu belegen. Sowohl meine umfangreiche Anfrage (PDF, Scribd) als auch die Korrespondenz mit Markus Grill (PDF, Sribd) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
x

Freitag, 24. Mai 2013

Faktencheck: „#Frontal21 mal wieder unseriös“ - Markus Grill kommentiert ZDF-Meldung zu seiner Person bei Twitter

Markus Grill aktuell bei Twitter: „#Frontal21 mal wieder unseriös: Sie verschweigen dass Urteil nicht rechtskräftig ist, zudem Beschwerde beim BGH mögl. zdf.de/Frontal-21/Fro.... Wie sieht die Faktenlage aus? Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig - also voraussichtlich Mitte Juni. Der SPIEGEL-Verlag hat bisher nicht öffentlich verkündet, dass er sich beim BGH beschweren will. Markus Grill spricht daher auch nur von der Möglichkeit (!) einer Beschwerde. Selbst wenn der SPIEGEL-Verlag beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch das Kammergericht Berlin einreichen würde, so würde die Wirksamkeit des Urteils ab Juni nur dann aufgehoben werden, wenn der BGH dem SPIEGEL-Verlag Recht geben würde. Im Moment hat der SPIEGEL-Verlag jedoch noch nicht einmal verkündet, sich beim BGH überhaupt beschweren zu wollen, was ohne neue Argumente und nach drei Urteilen zulasten von Markus Grill und SPIEGEL-Verlag in Folge „möglicherweise auch nicht sehr erfolgversprechend ist. 
#Hätte, hätte, Fahrradkette - #Realitätsverlust
x
Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ...

Dienstag, 21. Mai 2013

ZDF-Meldung: „Der SPIEGEL verlor den Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten.“

ZDF Frontal21 in eigener Sache: „Im Januar 2011 dokumentierten Frontal21-Reporter mit versteckter Kamera, wie zwei Pharmaunternehmer versuchten, einen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft mundtot zu machen. Der Zeuge, ein Pharmahändler, hatte ausgesagt, dass ...“
Link zur vollständigen ZDF-Meldung ...

ZDF Frontal21 in eigener Sache
Abbildung: ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen „Spiegel“ ...

x
Link zum Thema:
ZDF-Download: Kopie des Urteils (PDF)

TICKER zum „Grill-Spengemann-Prozess“

Montag, 20. Mai 2013

§ 187 StGB? Wer sagt die Wahrheit? Markus Grill im SPIEGELblog oder das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 6. Mai 2013?

In seiner im SPIEGELblog veröffentlichten Replik zu diesem Blog („Ein Watchblog als Pranger“) behauptet Markus Grill u.a., dass der Frontal21-Autor Jobst Spengemann ihn angeblich „mit falschen Informationen gefüttert“ habe, die laut Grill nur dem Zweck gedient haben sollen, den früheren Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Peter Sawicki, zu diskreditieren. Das Kammergericht Berlin hat in der Begründung seines Urteils vom 6. Mai nun festgestellt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, nachzulesen in der Urteilsbegründung auf Seite 9 (letzter Absatz). Weil ich den Verdacht habe, dass Markus Grill hier möglicherweise „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet“ hat (§ 187 StGB - „Verleumdung“), ausgehend von Erkenntnissen des „Grill-Spengemann-Prozesses“, habe ich ihm am Freitag ein 10-seitiges Dokument mit Fragen zu seinen Behauptungen im SPIEGELblog gesandt. Schauen wir mal, ob er den begründeten Verdacht argumentativ ausräumen kann.
x
Kammergericht Berlin, 06.05.2013
Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz.

x
Nachtrag:
Hier das Ergebnis meines Faktenchecks, inklusive meiner Anfrage an sowie meiner Korrespondenz mit Markus Grill:

Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog
x

Dienstag, 14. Mai 2013

Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.

Am 6. Mai hat das Kammergericht Berlin den Markus Grill betreffenden Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ entschieden. Rechtskraft erlangt das Urteil vier Wochen nach Zustellung, voraussichtlich Mitte Juni. In einer Pressemitteilung kündigte Jobst Spengemann nun an, Markus Grill „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen. Siehe Pressemitteilung: Gericht: “DER SPIEGEL”-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig. Sollte Markus Grill zu Schadenersatz verurteilt werden, bedingt durch das Urteil vom 6. Mai ist das nicht unwahrscheinlich, so ist nicht zu erwarten, dass der SPIEGEL-Verlag diese Kosten übernimmt. 

Von Grill, Markus und Müller, Martin U.
Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet.

Montag, 6. Mai 2013

Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

Fiasko mit absehbaren Konsequenzen: Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. Nach Aussage eines Beobachters, der bei der heutigen Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“ anwesend war, hat die SPIEGEL-Seite den Prozess in den Streitpunkten „purer Zufall?“, „das Gleiche“ und „Kampagnen geplant“ verloren - exakt so, wie in der letzten Sitzung des Kammergerichts Berlin am 25. Februar 2013 mündlich angedeutet. Das Urteil ist strafbewehrt, d.h. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft angedroht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Mittwoch, 24. April 2013

Die Urteilsverkündigung im Rechtsstreit „Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag u.a.“ ist jetzt am 06.05.2013 um 12:00 Uhr geplant

Im Rechtsstreit „Spengemann ./. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ (kurz: „Grill-Spengemann-Prozess“) will das Kammergericht Berlin sein Urteil nun am 6. Mail 2013 um 12:00 Uhr im Saal 147 verkünden. >>> NEWSTICKER zum Prozess
x
Kammergericht Berlin, Urteil im "Grill-Spengemann-Prozess", Verkündigung am 06.05.2013 um 12:00 Uhr
Abbildung: Vergrößern Sie das Dokument per Mausklick auf das Bild.

Sonntag, 21. April 2013

Ankündigung: Indizien für VORSÄTZLICHE TÄUSCHUNG der Öffentlichkeit. Für Markus Grill geht es jetzt ums Ganze.

Als ich mich im Februar dazu entschieden habe, alle Ergebnisse meiner Markus Grill betreffenden Recherchen in einem separaten Blog zusammenzufassen, da stand für mich von Anfang an fest: Dieses Blog wird zwei Kulminationspunkte haben, Kulmination im Sinne von „Zuspitzung eines sich entwickelnden Geschehens“. Das erste bedeutende Ereignis findet morgen um 12:00 Uhr im Saal 147 des Kammergerichts Berlin statt, wenn das Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“ verlesen wird. Das zweite Ereignis wird ein Blogbeitrag sein, der Indizien für die Möglichkeit vorstellen wird, dass SPIEGEL-Redakteur Markus Grill die Öffentlichkeit im Rahmen seiner Berichterstattung über Wolfgang Stock (und angebliche Wikipedia-PR für die Pharmaindustrie) VORSÄTZLICH GETÄUSCHT hat. | mehr ...
x
Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“: 
Vergrößern Sie das Dokument per Klick auf das Bild.

Samstag, 13. April 2013

@ Steffen Eßbach: Gegendarstellung zur NDR-/ZAPP-Sendung vom 28.03.2012 und eine gute Gelegenheit, einen schweren Fehler von Filmautor Maik Gizinski zu korrigieren

Am 22. April 2013 um 12.00 Uhr ist es endlich so weit. An diesem Tag verkündet das Kammergericht Berlin sein Urteil im Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“(1). Dieser Prozess ist deshalb so spannend, weil er viele Aspekte auf einmal berührt und das Potenzial hat, die berufliche Zukunft von SPIEGEL-Redakteur Markus Grill zu beeinflussen. ZAPP-Redaktionsleiter Steffen Eßbach bietet der 22. April 2013 die Möglichkeit, einen schweren Fehler zu korrigieren, begangen in der NDR-Sendung vom 28.03.2012 zum Thema „Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord“(2) (3). Die Art und Weise, wie der freie Journalist Jobst Spengemann in einem Beitrag des Filmautors Maik Gizinski wahrheitswidrig als Verleumder von Journalisten dargestellt wurde, namentlich genannt und mit Bild gezeigt, im Kontext von Pädophilen-Attacken und Stasi-Vorwürfen, ohne vorab befragt worden zu sein, ist eine schwere ethische und journalistische Grenzverletzung. Wer einen solchen Fehler nicht kaschiert und stattdessen korrigiert, der zeigt Format.
x
Klärungsbedarf: Jobst Spengemann fühlte sich vom NDR getäuscht und hintergangen. Warum? Lesen Sie hierzu den Blogbeitrag vom 15.03.2013 ... - Erfreulich: Der NDR hat den Originalfilm von Maik Gizinski inzwischen aus seinem Archiv entfernt.

x

Mittwoch, 27. März 2013

Programmbeschwerde: Brief an Lutz Marmor zur NDR-Sendung ZAPP vom 28.03.2012. Über „verleumdete Journalisten“, Markus Grill und Frontal21-Autor Jobst Spengemann.

Ich habe Ihnen hier kürzlich einen NDR-Beitrag vorgestellt (1), den ich als Musterbeispiel für Medienmanipulation bewerte. Es geht um einen Film von Maik Gizinski, der sich mit „verleumdeten Journalisten“ beschäftigt und meiner Meinung nach selbst eine schwere ethische und journalistische Grenzverletzung darstellt. Zu diesem Film, der am 28.03.2012 im Medienmagazin ZAPP gesendet wurde, gibt es auf der NDR-Homepage heute zwei verschiedene Versionen: eine neue, umgeschnittene, gekürzte Variante (2), aus der die Markus Grill betreffende Passage weitgehend entfernt wurde und die alte, ursprünglich gesendete Version (3), in der Markus Grill eine „phantastische Geschichte erzählt und der freie Journalist und Frontal21-Autor Jobst Spengemann nicht nur zu Unrecht schwer rufschädigend dargestellt wird, sondern noch nicht einmal zu Wort kommt oder die Gelegenheit erhielt, seine Position darzustellen. Nachfolgend veröffentliche ich den Volltext der Programmbeschwerde, die Jobst Spengemann zu diesem Film bei NDR-Intendant Lutz Marmor 2012 eingereicht hat.
x
Klärungsbedarf: Jobst Spengemann fühlt sich vom NDR getäuscht und hintergangen. Warum? Lesen Sie hierzu den Blogbeitrag vom 15.03.2013 ...
x

Donnerstag, 21. März 2013

„Kranke Geschäfte“: zwei Rezensionen des Deutschlandradios, Markus Grills Verhältnis zu Peter Sawicki und viele offene Fragen!

Dass es in der Pharmabranche in zu vielen Fällen zunächst einmal um das Wohl der Unternehmen und erst dann um das Wohl der Patienten geht, das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Es gehört zu den Verdiensten von Journalisten wie Markus Grill („Kranke Geschäfte“) oder Caroline Walter und Alexander Kobylinski („Patient im Visier“) hier in der Öffentlichkeit für einen überfälligen Sinneswandel gesorgt zu haben. Noch nicht genug herumgesprochen hat sich, dass es auch „kranken Journalismus“ gibt - man verzeihe mir diese Analogie - und dass nicht immer klar erkennbar ist, ob echte oder nur herbeigeschriebene Skandale für Transparenz sorgen oder primär Auflage und Profit der Verlage steigern sollen (siehe z. B. „Stern.de ist im Himmelreich“, W&V). Wie wichtig es ist, auch investigative Journalisten zu hinterfragen, das zeigt eine schon ältere Buchrezension des Deutschlandradios, die angesichts neuer Erkenntnisse aus dem Rechtsstreit zwischen SPIEGEL-Verlag und Jobst Spengemann wieder an Aktualität gewinnt.
x

x

Freitag, 15. März 2013

Kritische Fragen an Maik Gizinski, ZAPP (NDR), Markus Grill, Jobst Spengemann und Karin Dohr betreffend.

„Jetzt stellen Sie sich bitte mal Folgendes vor: Sie sind Journalist und haben eine Riesen-Sauerei aufgedeckt. ... Sie berichten darüber, doch statt Anerkennung kriegen Sie jede Menge Ärger, werden bedroht und mit Prozessen überzogen“. So leitet NDR.de einen Beitrag von Maik Gizinski über „Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord“ ein, der am 28.03.2012 um 23:20 Uhr gesendet wurde, in dem es auch um Markus Grill und seinen Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporter“ geht und hinter dem sich, wie schon im Fall Prof. Wolfgang Stock, eine weitere phantastische Grill-Geschichte zu verstecken scheint. Wer sich ein vollständiges Bild wünscht, der sollte neben NDR.de auch dieses Blog und seine Markus Grill betreffenden Inhalte zur Kenntnis nehmen.
x
Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord
Klärungsbedarf: Maik Gizinski über „Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord“ und „Mal PR-Agent, mal Reporter“ von Markus Grill.


Samstag, 2. März 2013

Frontal21: ZDF-Sendung mit weitreichenden Folgen für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill

Kleine Ursache, große Wirkung: Zwei Unternehmer versuchen, einen sie belastenden Kronzeugen unschädlich zu machen. Die Frontal21-Autoren Christian Esser und Jobst Spengemann dokumentieren das mit versteckter Kamera. Ein Pharma-Händler wird unmittelbar nach der Sendung verhaftet (siehe folgende ZDF-Pressemitteilung). SPIEGEL-Redakteur Markus Grill nimmt den Frontal21-Beitrag zum Anlass für einen Bericht über den ZDF-Autor Jobst Spengemann und begeht dabei möglicherweise den Fehler seines Lebens. Er behauptet allen Ernstes: „... inzwischen gibt es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Autors, Jobst Spengemann. Denn der ... hat früher selbst ähnliche Kampagnen gegen Pharmakritiker mit geplant.“ (Der SPIEGEL 6/2011, siehe Seite 3 des über diesen Link erreichbaren Dokuments). [weiter ...]
x

Abbildung: Abspann eines Frontal21-Beitrags von Christian Esser und Jobst Spengemann.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Ein Watchblog über Markus Grill, warum?

Ein Watchblog über den SPIEGEL-Redakteur Markus Grill - warum das? Grenzt das nicht an Blasphemie? Schließlich geht es hier um einen preisgekrönten investigativen Journalisten, dem von einer ebenfalls preisgekrönten Kollegin nachgesagt wird, „zu den besten investigativen Journalisten Deutschlands“ zu gehören, der zweiter Vorsitzender der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche und „Journalist des Jahres 2008“ (Medium Magazin) ist. Hinzu kommt: Ich habe Markus Grill nie persönlich kennengelernt und weiß von seinem journalistischen Schaffen auch nur relativ wenig. 
x
Preise und Auszeichnungen laut Wikipedia

x

Mittwoch, 27. Februar 2013

Prolog: Der 22. April 2013, 12.00 Uhr, ein wichtiger Termin für SPIEGEL-Redakteur Markus Grill. (#Spengemann-Prozess)

Das Kammergericht Berlin kündigte am Montag dieser Woche - zunächst mündlich - ein Urteil im Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ an, welches die weitere berufliche Entwicklung von SPIEGEL-Redakteur Markus Grill maßgeblich beeinflussen kann. Meiner Meinung nach vollkommen unabhängig davon, ob eine Revision zugelassen wird oder nicht. Damit nähert sich ein fast zwei Jahre dauernder Rechtsstreit, in dem sich der freie Journalist Jobst Spengemann gegen aus seiner  Sicht „verleumderische Behauptungen sowie falsche Verdächtigungen“ des Berichts „Mal PR-Agent, mal Reporter“ der SPIEGEL-Redakteure Markus Grill und Martin U. Müller juristisch zur Wehr gesetzt hat, seinem Ende entgegen. Ich vermute, dass es für die ganz zum Schluss unterliegende Seite nicht irgendein Prozess, sondern ein Fiasko mit Schockwellen werden wird.
x
Rechtsstreit Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & co. KG u.a.

x