Posts mit dem Label Twitter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Twitter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
x
Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
x

Freitag, 24. Mai 2013

Faktencheck: „#Frontal21 mal wieder unseriös“ - Markus Grill kommentiert ZDF-Meldung zu seiner Person bei Twitter

Markus Grill aktuell bei Twitter: „#Frontal21 mal wieder unseriös: Sie verschweigen dass Urteil nicht rechtskräftig ist, zudem Beschwerde beim BGH mögl. zdf.de/Frontal-21/Fro.... Wie sieht die Faktenlage aus? Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig - also voraussichtlich Mitte Juni. Der SPIEGEL-Verlag hat bisher nicht öffentlich verkündet, dass er sich beim BGH beschweren will. Markus Grill spricht daher auch nur von der Möglichkeit (!) einer Beschwerde. Selbst wenn der SPIEGEL-Verlag beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch das Kammergericht Berlin einreichen würde, so würde die Wirksamkeit des Urteils ab Juni nur dann aufgehoben werden, wenn der BGH dem SPIEGEL-Verlag Recht geben würde. Im Moment hat der SPIEGEL-Verlag jedoch noch nicht einmal verkündet, sich beim BGH überhaupt beschweren zu wollen, was ohne neue Argumente und nach drei Urteilen zulasten von Markus Grill und SPIEGEL-Verlag in Folge „möglicherweise auch nicht sehr erfolgversprechend ist. 
#Hätte, hätte, Fahrradkette - #Realitätsverlust
x
Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ...