Dienstag, 14. Mai 2013

Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.

Am 6. Mai hat das Kammergericht Berlin den Markus Grill betreffenden Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ entschieden. Rechtskraft erlangt das Urteil vier Wochen nach Zustellung, voraussichtlich Mitte Juni. In einer Pressemitteilung kündigte Jobst Spengemann nun an, Markus Grill „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen. Siehe Pressemitteilung: Gericht: “DER SPIEGEL”-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig. Sollte Markus Grill zu Schadenersatz verurteilt werden, bedingt durch das Urteil vom 6. Mai ist das nicht unwahrscheinlich, so ist nicht zu erwarten, dass der SPIEGEL-Verlag diese Kosten übernimmt. 

Von Grill, Markus und Müller, Martin U.
Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet.

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